Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Es gelten die allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen von Touristik Service USEDOMTOURS, nachfolgend kurz TSU genannt. Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und TSU regeln, Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.


1.
Mit Ihrem Buchungsauftrag bieten Sie TSU den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Ihre Buchung kann schriftlich, mündlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Dieser Buchungsauftrag gilt für alle von Ihnen mit aufgeführten Teilnehmer oder die von Ihnen mitgeteilte Personenanzahl, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Eine kostenlose Stornierung kann nur innerhalb von 24 Stunden geltend gemacht werden.


2.
Das Mitbringen von Haustieren ist generell anzumelden! Eine Unterbringung kann nur erfolgen, wenn dieses ausdrücklich im Vertrag bestätigt wurde.


3.
Mit Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 25% vom Gesamtpreis fällig. Zahlungsänderungen von An- oder Restzahlung sind nur mit Zustimmung von TSU zulässig. Die Restzahlung muss spätestens 21 Tage vor Anreise (Zahlungseingang) überwiesen worden sein. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Reiseantritt) wird der Gesamtbetrag sofort fällig, spätestens jedoch am Tag der Anreise. Die Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen kann zur ersatzlosen Aufkündigung des Vertrages führen.


4.
Verbindlich für die vertraglichen Leistungen sowie Zusatzleistungen sind aus- schließlich die von TSU schriftlich vorgenommenen Darstellungen und Leistungsbeschreibungen und/oder die Darstellungen aus beigefügten Prospekten. Geringfügige Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Leistungen oder Zusatzleistungen nur unwesentlich beeinflussen, sind zulässig.


5.
Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß oder mit einem Mangel behaftet, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Für die Abhilfe ist in erster Linie der Leistungsträger verantwortlich, soweit dieser diese zu vertreten hat. Leistet der Leistungsträger nicht innerhalb der von dem Reisenden bestimmten, angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selber Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Leistungsträger die Abhilfe verweigert. In Falle einer Verweigerung der Abhilfe ist umgehend TSU zu informieren, soweit TSU nicht selbst Leistungsträger ist. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich und die sofortige Kündigung des Reisenden gerechtfertigt ist, weil infolge des Mangels der Aufenthalt nicht zumutbar ist oder weil der angezeigte Mangel im besonderen Interesse des Reisenden steht, den Aufenthalt abzubrechen.


6.
Bei berechtigter Mängelanzeige kann der Reisende, unbeschadet der Minderung oder der Kündigung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den weder der Leistungsträger noch TSU zu vertreten hat.  


7.
Der Leistungsträger kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß sein weiterer Aufenthalt für den Leistungsträger nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachliche Hinweise hält. Dem Leistungsträger steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu. Schadenersatzansprüche bleiben im Übrigen hiervon unberührt.


8.
Für die Stornierung oder Umbuchung Ihres Buchungsauftrages innerhalb vom 02. Tag wird Ihnen eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR in Rechnung gestellt. Eine Annullierung oder Umbuchung Ihres Buchungsauftrages ist in jedem Fall schriftlich oder per Telefax vorzunehmen.


9.
Treten Sie vom Vertrag zurück, gilt als Rücktritt der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung (Poststempel) bei TSU.

Der Anspruch von TSU bei Rücktritt vom Vertrag beträgt: Vom 3.Tag nach Vertragsausstellung bis zum 60.Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises.

ab 59. - 30.Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 29. - 15.Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
ab 14. - 03.Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
ab 02.Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises

Ersparte Aufwendungen z. B. Frühstück oder Halbpension sind hiervon ausgenommen.


10.
Der Abschluss einer Reise- Rücktrittskostenversicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Buchung erfolgen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. (siehe Datum des Reisevertrages)


11.
Am Anreisetag steht Ihnen die Unterkunft ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Übergabe der Unterkunft bis zu 3 Stunden ist zulässig. Änderungen von An- bzw. Abreisezeiten sind ausschließlich der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Die Anreise hat bis spätestens 20.00 Uhr zu erfolgen.

Reisen Sie nach 20.00 Uhr an, können Ihre Rechtsansprüche auf eine Beherbergung für den Anreisetag unwirksam werden.

Ihre Unterkunft ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und persönlich an den Leistungsträger ordentlich und vorgereinigt zurückzugeben. Die Rückgabe des Mietobjektes kann ab 07.30 Uhr erfolgen.

Selbstverständlich sind Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten, die Sie besuchen möchten, gerne gesehen. Der Besuch ist dem Leistungsträger jedoch vorher anzukündigen. Eine zusätzliche Beherbergung dieser Besucher ohne unser Einverständnis ist vertragswidrig und kann zur sofortigen und ersatzlosen Kündigung des Vertrages führen. Die zusätzliche oder zeitweilige Unterbringung von Personen kann vom Leistungsträger oder von TSU gestattet werden, wenn dieses unverzüglich oder vorher angezeigt wurde. Eventuell entstehende Zusatzkosten werden Ihnen gesondert berechnet.


12.
Mieten Sie eine Ferienunterkunft, die im Verfügungsrecht von TSU steht, ist TSU berechtigt, eine Kaution von bis zu 100,00 EUR zu verlangen. Die Kaution wird mit der Schlüsselübergabe an den Gast fällig. Diese Kaution dient am Ende des Aufenthalts einem möglichen Schadenausgleich. Der hinterlegte Geldbetrag wird dem Gast am Abreisetag zurückgezahlt. Eine Haftung des Gastes für Ansprüche bleibt auch weiter bestehen, wenn die Höhe des von ihm verursachten Schadens die hinterlegte Kaution überschreitet. Die Erhebung einer Kaution ist durch TSU mit Vertragsabschluss anzuzeigen.


13.
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen sowie die Berichtigung von Satz- und Rechenfehlern begründen nicht die Unwirksamkeit des Vertrages.