Bade und Strandordnung


1. Der Aufenthalt am Strand und im Wasser erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2. Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt Ihnen selbst.

 

3. Der Badebereich ist durch weiße Bojen gekennzeichnet. Dieser Bereich darf nicht mit Wasserfahrzeugen (incl. Surfbretter) durchfahren werden.

 

4. Das Baden 20 m links und rechts der Seebrücken ist verboten.

 

5. Das Springen von den Seebrücken ist verboten.

 

6. FKK ist nur an den dafür ausgewiesenen Strandabschnitten erlaubt.

 

7. Die Besetzung der Rettungsstellen ist durch Dienstflaggen gekennzeichnet.

 

8. Die akustischen und optischen Signale der Rettungsschwimmer sind zu befolgen.

 

9. Die Optischen Signale an den Rettungstürmen haben folgende Bedeutung:

-  gelbe Flagge

-- Badeverbot für Kinder bis 16 Jahre und Nichtschwimmer

-- Schwimmverbot für Schwimmer

-- Baden nur in brusttiefem Wasser erlaubt 

-  rote Flagge

-- generelles Badeverbot

 

10. Bei einem Badeunfall besteht die Verpflichtung, Verunglückten sofort zu Hilfe zu kommen, sofern das ohne erhebliche Gefahr für Ihr eigenes        Leben möglich ist.

 

11. Generell besteht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme beim Badebetrieb.

 

12. Das anzünden von Lager- oder Grillfeuer ist nicht gestattet.

 

13. Die Benutzung von Fahrzeugen am Strand ist verboten. (ausgenommen Rettungs-, Kranken- und Reinigungsfahrzeuge)

 

14. Verboten ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen sowie Strandkörben ohne gültige Strandkorbmarke.

 

15. Die Mitnahme von Hunden ist nur an den ausgewiesenen Hundestränden erlaubt.

 

16. Hinterlassen Sie bitte keine Abfälle am Strand. Nutzen Sie die an den Strandaufgängen aufgestellten Müllbehälter und verlassen Sie den                Strand so, wie Sie ihn vorzufinden wünschen.